Das Bundesverfassungsgericht hat zur Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Leider alles andere als positiv. Was ich befürchtet habe, ist eingetreten, wie schon bei der Onlinedurchsuchung oder der Kennzeichenerfassung sprach das höchste Gericht einen faulen Formelkompromiss. Allerdings ist dieser noch deutlich fauler als die bisherigen.
Auch wenn
der AK Vorrat selbst dies als Sieg verkaufen will, ich sehe das deutlich anders und versuche darzulegen wieso.
Kurz gesprochen lautet die Entscheidung: Gespeichert wird weiterhin, einzig der Abruf bleibt auf schwere Straftaten beschränkt. Eine endgültige Entscheidung gab es noch nicht, diese wird erstmal auf die lange Bank geschoben, insofern ist natürlich jede Einschätzung nicht endgültig und ich widerrufe alles hier gesagte, sollte das BVerfG. in absehbarer Zeit weiteres entscheiden.
Das Kern des Problems: Das BVerfG. sieht einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff erst beim Abrufen der Daten, insofern beschränkt es diese auf schwere Verbrechen. So interpretiert etwa ein
ARD-Rechtsexperte:
»Dass die Verbindungsdaten bis auf weiteres sechs Monate lang gespeichert - allerdings nicht ausgewertet - werden. Es sei denn, der Bürger gerät in Verdacht, eine schwere Straftat begangen zu haben. Dann muss ein Richter anordnen, dass die Verbindungsdaten den Ermittlern zugänglich gemacht werden.«
Das ist nun aber, gelinge gesagt, völliger Blödsinn. Es macht nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass ein Mißbrauch der Daten prinzipiell auszuschließen ist. Angesichts der Häufigkeit, in der gehackte Foren, größere Kundendaten von Unternehmen etc. immer mal wieder auftauchen, kann das nur glauben, wer die Realität vollkommen ausblendet.
Genau aus diesem Grund spricht man bei sinnvollem Datenschutz vom Konzept der Datensparsamkeit: Daten, die nicht erhoben werden, können auch nicht mißbraucht werden. Wenn sensible Daten erhoben werden, werden sie genutzt, mit hoher Warscheinlichkeit auch außerhalb ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung. Dass das BVerfG. den Grundsatz der Datensparsamkeit mit seiner Entscheidung offensichtlich nicht beachtet, das ist das traurige an der heutigen Entscheidung.
Für die »Datenschutzbewegung«, den AK Vorrat und andere, stellt sich hier natürlich eine nicht unkritische Strategiefrage. Bislang galt das BVerfG. immer als letzte Hoffnung für den Datenschutz (was ja in mehreren Fällen der Vergangenheit durchaus berechtigt war). Meiner Ansicht nach täte nach dieser Entscheidung eine kritischere Haltung dem höchsten Gericht gegenüber Not. Das dies nicht einfach ist, als gesellschaftlich zwar wachsende aber immer noch schwache Strömung, die die große Mehrheit beider Volksparteien gegen sich hat, versteht sich.
(Hier stand noch ein Satz mit Link zu
dieser Meldung, wo ich aber zugegebenermaßen unsauber recherchiert habe: Die Meldung ist zwei Jahre alt und wurde längst dementiert.)
Update: Bei den
Piraten sieht man das Urteil ähnlich kritisch, lesenswert.