Die Diskussion zum Bundestrojaner schlägt ja grad ziemliche Wellen. Ich versuch mir grad vorzustellen, wie das eigentlich in der Praxis aussieht.
Ich meine, wir ham ja gewisse Unterschiede zu »normalen« Hausdurchsuchungen. Physikalische Sicherheitsmechanismen (Türen, Schlösser) haben ja qua Design immer gewisse umgehungsmöglichkeiten, im Zweifel rohe Gewalt. Bei elektronischen verhält sich's da ja ein bißchen anders. Zwar ist es bekanntermaßen so, dass wir's bei allen real existierenden Betriebssystemen mit so vielen Sicherheitslücken zu tun haben, dass ein »echter Hacker« (tm) immer sagen würde, wenn man unbedingt rein will, geht irgendwas, aber vorgesehen ist das ja nicht unbedingt so.
Ich stell mir da zum Beispiel folgende Fragen:
- Kriegen Antiviren-Firmen dann Post vom BKA mit einer Liste von Schadsoftware, die sie bitte unbehelligt lassen sollen? Wann gibt's die erste Klage gegen einen Hersteller von Security-Software wegen Behinderung von Strafverfolgung?
- Kriegt Microsoft Post vom BKA, welche Sicherheitslücken einen Patchday länger überleben sollen?
- Steigt die Bundesregierung in den Handel mit 0-day-Exploits ein? (Ohne mich da genauer auszukennen, aber ich würde ja vermuten, dass man es da ziemlich schnell mit eher mafiosen Strukturen zu tun hat)
Ich vermute ja stark, die Antwort ist im Moment vor allem, dass die Leute, die sich das ausgedacht haben, einfach keine Ahnung von der Sache haben (wer sich davon überzeugen mag,
Wolfgang Schäuble im taz-Interview). Aber da tun sich schon spannende Fragen auf.