Im Frühjahr hatte ich die Thermen am Europa-Center in Berlin besucht - ein Luxus-Schwimmbad mit Sauna.
Ich habe in Sachen Videoüberwachung ja schon manches erlebt, aber das hat mich dann doch ziemlich erschrocken: In der Herrenumkleidekabine wurde per Kamera überwacht. Ich war zunächst ziemlich empört - und später dann auch ziemlich sicher, dass das kaum rechtlich zulässig sein kann. Eine kurze Google-Recherche zu
ähnlichen Fällen bestätigte mir dies.
Erschwerend kam hinzu, dass man als Kunde das natürlich erst bemerkt, wenn man schon bezahlt hat. Ein Hinweisschild im Eingangsbereich oder ähnliches war nicht zu finden, wovon ich mich beim Gehen nochmals überzeugte.
Ich habe mich also folgerichtig an den
Berliner Datenschutzbeauftragten gewandt. Vor wenigen Tagen erhielt ich nun einen dreiseitigen Brief mit dem - doch recht erfreulichen - Ergebnis.
Das Amt des Datenschutzbeauftragten hat eine datenschutzrechtliche Kontrolle der Räumlichkeiten vorgenommen. Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass die Überwachung der Umkleide eindeutig gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Überwachung im Eingangsbereich zwar zulässig ist, aber die Hinweise auf die Videoüberwachung unzureichend waren. Die Kameras in der Umkleide wurden entfernt und vor dem Eingang wurde ein Zusätzliches Hinweisschild angebracht.
Ich finde es doch erfreulich, dass man sich wenigstens manchmal noch gegen das Ausarten der Überwachung des öffentlichen Bereichs wehren kann. Ein ausdrückliches Lob an die Mitarbeiter der Berliner Datenschutzbehörde (mit denen ich schon in der
Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht habe).