Nach diversen
Schmutzkampagnen von Musik- und Filmindustrie meint nun neuerdings auch das Bundesjustizministerium, bei der Kampagne gegen das Böse an sich, die Raubkopierer, Tauschbösennutzer, CD-Brenner, einzureihen.
Kopien brauchen Originale heißt das ganze. Über den Inhalt will ich mich jetzt gerade mal nicht allzusehr auslassen, ich glaube zu dem Thema ist schon genug gesagt worden, ich verweise hier einfach mal auf den
Kommentar im Blog von Basquiat.
Nun, beim durchklicken ist mir dann aufgefallen, dass es dort ein Wissensspiel gibt (ich kann das leider nicht direkt verlinken, weil im Link irgendwie ne Session-ID drin ist, sorry). Das Spiel selbst ist eher langweilig, wobei der Name Gesinnungstest glaub ich treffender wäre. Ich habe, durch Verleugnung meiner eigenen Meinung alle Fragen richtig beantwortet (aber nein, liebes Justizministerium, ich bewerb mich nicht bei Euch um einen Job).
Interessant ist, dass es sich bei dem Spiel um ein Flash-Spiel handelt. Das ist einmal völlig überflüssig, da es sich um ein simples Quiz mit anklickbaren Antworten handelt, was sich auch problemlos, gänzlich ohne solche Scherze, in HTML realisieren lässt. Zum anderen könnte man natürlich auch fragen, wieso eine aus Steuergeldern finanzierte Bundesbehörde ein proprietäres Format eines Herstellers unterstützt und damit Werbung für diesen macht.
Beim Grübeln ist mir aber dann doch eingefallen, dass es ja außer dem Urheberrecht noch mehr Recht und Gesetz in diesem Land gibt. Ja, und man mag es kaum glauben, aber ab und zu (ganz selten) halte ich das was da drinsteht sogar für halbwegs sinnvoll. Ein solches Regelwerk ist die
BITV, die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz".
Sinn der BITV ist es, Regeln festzulegen, wie Internetauftritte gestaltet werden müssen, damit sie von Behinderten (etwa Sehbehinderte mit Lesegeräten) bedient werden können. Jede Menge Infos dazu und zu behindertengerechten Webauftritten gibt's bei
Einfach für Alle. §1 der BITV lautet:
Die Verordnung gilt für:
Internetauftritte und -angebote,
Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,
der Behörden der Bundesverwaltung.
Nun, soweit ich informiert bin, ist das Justizministerium eine Behörde der Bundesverwaltung.
Wenn wir dann weiterlesen, finden wir in den Anforderungen diesen interessanten Satz:
Für jedes Nicht-Text-Element ist ein äquivalenter Text bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für: Bilder, graphisch dargestellten Text einschließlich Symbolen, Regionen von Imagemaps, Animationen (z. B. animierte GIFs), Applets und programmierte Objekte, Zeichnungen, die auf der Verwendung von Zeichen und Symbolen des ASCII-Codes basieren (ASCII-Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen verwendet werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons, Töne (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die für sich allein stehen, Tonspuren von Videos und Videos.
Nun, ein Flash-Spiel ist ohne zweifel ein Applet und ein programmiertes Objekt. Als solches hätte es laut der BITV eine alternative Text-Version geben MÜSSEN!
Da kann man ja nur noch sagen
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!