Die Religionsgemeinschaft »Universelles Leben«, bekannt für ihre zwischen obskur und antisemitisch schwankenden Positionen, neigt im allgemeinen dazu, ihre Kritiker zum Schweigen zu verklagen.
Der juristische Besitzer der Website
veg.gs stand heute vor dem Amtsgericht Magdeburg, weil auf selbiger Website UL-kritische Texte standen, in der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft (Zitat) »eine religiöse Gruppe beschimpft und böswillig verächtlich gemacht wird«.
In einem heute nur wenige Minuten dauernden Prozess wurde der
Angeklagte freigesprochen, ich hatte das Vergnügen, den Prozess als Zuschauer zu beobachten. Zwar nur ein »halber« Sieg, da der Einstellungsgrund lediglich Geringfügigkeit und mangelndes öffentliches Interesse war (§153, Absatz 2, Strafprozessordnung), aber durchaus relevant für die Zukunft, dass die Strategie von UL, Kritiker mundtod zu machen, hier nicht aufging.