Es scheint heutzutage mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit zu werden, dass immer dann, wenn Politik sich »mit Computern« beschäftigt, vor allem die sich besonders laut hervortun, die gleichzeitig unmißverständlich klarstellen, dass sie vom Thema eigentlich garkeine Ahnung haben. Das haben Schäuble und Zielke bei der Debatte um den »Bundestrojaner« nur allzu deutlich getan, das zeigt sich auch bei der unsäglichen Debatte um sogenannte Killerspiele.
Und in dieser Tradition geriert sich auch das heute beschlossene Gesetzeswerk zur Bekämpfung der Computerkriminalität. »Hacktools« werden verboten.
Frage 1: What the hell is a hacker?
Es gehört wohl zu einer der Fragen, bei der 5 Fachleute mindestens 7 Meinungen haben. Das reicht vom Verständnis des Hackers als jemandem, der sich kreativ-spielerisch mit Technologie außeinandersetzt über die Unterscheindung in White- und Blackhats (bzw. Hacker und Cracker) bis hin zum populären Verständnis des bebrillten Jugendlichen, der NASA-Rechner hackt, dazwischen in den verschiedensten Schattierungen der revolutionäre Kämpfer für Informationsfreiheit (23).
Ein solcher Begriff, sollte man meinen, ist wohl denkbar ungeeignet, um in einem Gesetzeswerk aufzutauchen.
Frage 2: Und was ist jetzt eigentlich ein »Hacktool«?
Nehmen wir großzügigerweise an, es handle sich um die Vorstellung des Hackers als jemandem, der illegal in Rechner eindringt, sich Daten beschafft und Webseiten verändert. Nun wird auch noch erläutert,
"Der Gesetzgeber wird die Auswirkungen der neuen Strafvorschriften genau zu beobachten haben. Sollten doch Programmentwickler und Firrmen, die nicht aus krimineller Energie heraus handeln, durch diese neuen Strafvorschriften in Ermittlungsverfahren einbezogen werden, wird auf solche Entwicklungen zeitnah reagiert werden müssen."
Das beruhigt ungemein. Letztendlich ist wohl zu erwarten, dass es Sache der Gerichte bleibt, zu entscheiden, ob nun der Austausch von Trojanern und Viren zum Zwecke der Sicherheitsforschung darunter fällt, ob ein Tool wie Nessus oder johntheripper schon kriminelle Energie impliziert.
<Sarkasmus>Bekanntlich erwiesen sich deutsche Gerichte in der Vergangenheit immer besonders kompetent und informiert, wenn es um die Beurteilung von derartigen Fragen ging.</Sarkasmus>
Desweiteren sei als interessante Sidenote noch bemerkt, dass auch die »Bürgerrechtsparteien« FDP und Grüne geschlossen für den Entwurf stimmten. Lediglich der SPDler Jörg Tauss gab sich als Dissident gegen den Fraktionszwang und votierte mit der Linkspartei dagegen.