Nachdem ich mich nun bald ein Jahr mit der Deutschen Bahn AG um 14 EUR herumstreite, scheint es mir doch mal Wert, die ganze Geschichte aufgrund ihrer Absonderlichkeiten und der offensichtlichen Leseunfähigkeit der Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG, sowie der InFoScore Forderungsmanagement GmbH, zu veröffentlichen.
Im Juni vergangenes Jahr besuchte ich das Politikfestival Berlin 05, für welches ich mich per Internet anmeldete. Dafür gab es ein attraktives Angebot, welches in der Anmeldebestätigung so beschrieben wurde:
Du nutzt das tolle Angebot der Bahn und wirst für 29 Euro nach Berlin und zurück fahren.
Du kannst mit allen Zügen fahren, auch mit dem ICE. Wenn du dir in einem bestimmten Zug einen Platz reservieren möchtest, musst du dich darum aber selbst kümmern.
Nun, aufgrund der Beschreibung ging ich davon aus, dass ich mit »allen Zügen fahren« kann. Eine falsche Annahme, wie sich herausstellte. Meine Beschreibung des Sachverhalts, wie ich sie auch der Deutschen Bahn schriftlich mitgeteilt habe (Name der Schaffnerin unkenntlich gemacht):
Also fuhr ich von Karlsruhe mit dem ICE 1090 nach Mannheim und anschließend mit dem ICE 504 von Mannheim nach Berlin Zoo. Kurz nach Mannheim wurde ich bereits kontrolliert und mein Ticket wurde ohne Beanstandung akzeptiert. Kurz nach Frankfurt wurde ich erneut von einer Frau --- kontrolliert, die der Ansicht war, dass ich trotz des Tickets für den Zug einen Aufschlag von 14 EUR zahlen müsste. Ich war dazu nicht bereit und verwies sie auf die Anmeldebestätigung des Festivals, die ich dabei hatte, sie warf jedoch nichtmal einen Blick darauf.
Nach längerer Diskussion erklärte sie, dass ich, wenn ich nicht sofort zahlen würde, 40 EUR zahlen müsste. Im gesamten Verlauf war Frau --- sehr unfrendlich und in keinster Weise bereit, zur Klärung der Situation beizutragen.
Die oben zitierte Anmeldebestätigung lag dem Schreiben bei. Daraufhin teilte die Bahn mir mit:
Nach den geltenden Beförderungsbedingungen ist der Zustieg in die Fahrzeuge nur mit gültiger Fahrkarte erlaubt. Die Fahrkarten sind vor Antritt der Fahrt zu lösen und ggf. sofort zu entwerten.
Im vorliegenden Fall wurden die Beförderungsbedingungen nicht eingehalten, insofern ist unsere Forderung berechtigt.
Unabhängig davon haben wir für Ihre Schilderung Verständnis. Aus kundendienstlichen Gründen, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, sind wir bereit unsere Forderung auf EUR 14,00 zu ermäßigen.
Interessant ist hier bereits, dass ganz offensichtlich niemand es für nötig hielt, mein Schreiben zu lesen. Weder bin ich ohne Fahrkarte in irgendein Fahrzeug gestiegen, noch wird klar, in welcher Weise ich gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen haben sollte. Ganz offensichtlich ein Standard-Anschreiben, welches man erstmal an renitente Kunden schickt. Der letzte Satz heißt wohl sowas wie »wir tun mal so, als ob wir nett sind, damit der Ruhe gibt und zahlt«.
Nach einer weiteren Mahnung schrieb ich der Bahn nochmal, dass ich ihnen die Situation bereits geschildert hätte, dass ihre Behauptungen unzutreffend seien und dass sie doch bitte auf den Inhalt meines Schreibens eingehen sollten.
Nun, das nächste Schreiben war besonders drollig:
Unsere Überprüfung hat ergeben, dass bei der telefonischen Bestellung Veranstaltungstickets gebucht wurden, nicht jedoch der ICE Sprinter-Aufpreis der für Ihren gewählten Zug für jeden Fahrgast erforderlich ist. Der Aufpreis zuzüglich Bordpreis ist deshalb auch noch nicht beglichen.
Nachdem ich erst angeblich ohne Fahrkarte in ein Fahrzeug gestiegen bin, hab ich nun angeblich eine Fahrkarte per Telefon bestellt. Nun, ich versteh ja, dass das mit der ganzen modernen Kommunikation für manche Menschen verwirrend sein muss. Aber dass sich ein Telefon von einer Internetseite unterscheidet, das könnte man ja schon noch begreifen.
Kurze Zeit später erhielt ich ein Schreiben der InFoScore Forderungsmanagement GmbH (vermutlich ein Rechtsbruch, in ungeklärten Verfahren meine Daten an Dritte weiterzugeben). Der Preis wurde zur Abwechslung mal wieder etwas teurer, 27,42 EUR sollte ich jetzt zahlen. Daraufhin schrieb ich nochmals sowohl an die Bahn, als auch an InFoScore, beschrieb in Kürze die komplette Geschichte und merkte an:
In Ihrem jüngsten Antwortschreiben schrieben sie von einer telefonischen Bestellung (es handelte sich jedoch um eine Internetbestellung). Offensichtlich handelt es sich also um eine Verwechslung.
Offenbar hat man auch bei der InFoScore GmbH Schwierigkeiten mit dem Lesen. Als Antwort erhielt ich lediglich eine Kopie des mir bereits von der Bahn zugestellten Schreibens mit der Behauptung, ich hätte telefonisch bestellt.
Medienvertreter, Mitarbeiter von Verbraucherschutzverbänden o. ä., die Lust haben, den Fall aufzuarbeiten, können sich gerne mit mir in Verbindung setzen.