Saturday, October 23. 2004
Ein gutes Stück Privatsphäre für unterwegs?
Nachdem ich mir gestern mal wieder eine ICE-Fahrt geleistet habe, blätterte ich dort im normalerweise stinklangweiligen Bahn-Magazin "mobil", welches dort auslag.
Neben vielen Belanglosigkeiten viel mir da doch etwas ins Auge: Der BahnShop 1435 (krasser Name, nicht? Könnte fast ne 13373 Hacking-Crew sein) verkauft einen Notebook-Sichtschutzfilter.
Zitat: "Keine schrägen Blicke mehr auf Ihr Notebook. Mit dem Sichtschutzfilter für 15-Zoll-LCD-Monitore kann nur frontal erkannt werden, was sich gerade auf dem Bildschirm abspielt. Ein gutes Stück Privatsphäre für unterwegs.".
Ich find's ja rührend, dass sich die Bahn um meine Privatsphäre sorgt. Wenn ich Glück habe, hängt sogar gerade mal zufällig keine der gerade massenhaft auf Bahnhöfen installierten Überwachungskameras direkt hinter mir, so dass der Sichtschutzfilter seine volle Wirkung entfalten kann.
Neben vielen Belanglosigkeiten viel mir da doch etwas ins Auge: Der BahnShop 1435 (krasser Name, nicht? Könnte fast ne 13373 Hacking-Crew sein) verkauft einen Notebook-Sichtschutzfilter.
Zitat: "Keine schrägen Blicke mehr auf Ihr Notebook. Mit dem Sichtschutzfilter für 15-Zoll-LCD-Monitore kann nur frontal erkannt werden, was sich gerade auf dem Bildschirm abspielt. Ein gutes Stück Privatsphäre für unterwegs.".
Ich find's ja rührend, dass sich die Bahn um meine Privatsphäre sorgt. Wenn ich Glück habe, hängt sogar gerade mal zufällig keine der gerade massenhaft auf Bahnhöfen installierten Überwachungskameras direkt hinter mir, so dass der Sichtschutzfilter seine volle Wirkung entfalten kann.
Saturday, October 16. 2004
Studiausweis in Karlsruhe
Nachdem ich nach diversen bürokratischen Hindernissen endlich meine Einschreibung bei der Uni Karlsruhe beendet habe, erhielt ich heute meinen Studentenausweis. In Karlsruhe heißt der jedoch nicht einfach Studentenausweis, sondern FriCard (wofür das steht, hab ich leider noch nicht herausgefunden).
Schon von der Uni Tübingen gewohnt bin ich ja, dass Studentenausweise mit einem RFID-Chip (kontaktlos auslesbar) versehen ist. Damit bin ich rund um die Uhr umsorgt (überwacht). Der Chip ist mit entsprechender Hardware über mehrere Meter auslesbar.
Auf der Rückseite befinden sich einige nette Bildchen von Flugzeugen, Kampfhubschraubern, Satelliten und Raketen. Eine kleine Anzeige des Rüstungskonzerns EADS.
Da fühlt man sich doch gleich viel wohler.
Infos des UStA der Uni zur FriCard
Schon von der Uni Tübingen gewohnt bin ich ja, dass Studentenausweise mit einem RFID-Chip (kontaktlos auslesbar) versehen ist. Damit bin ich rund um die Uhr umsorgt (überwacht). Der Chip ist mit entsprechender Hardware über mehrere Meter auslesbar.
Auf der Rückseite befinden sich einige nette Bildchen von Flugzeugen, Kampfhubschraubern, Satelliten und Raketen. Eine kleine Anzeige des Rüstungskonzerns EADS.
Da fühlt man sich doch gleich viel wohler.
Infos des UStA der Uni zur FriCard
Wednesday, October 13. 2004
Alles was recht ist... aber nicht beim Justizministerium
Nach diversen Schmutzkampagnen von Musik- und Filmindustrie meint nun neuerdings auch das Bundesjustizministerium, bei der Kampagne gegen das Böse an sich, die Raubkopierer, Tauschbösennutzer, CD-Brenner, einzureihen.
Kopien brauchen Originale heißt das ganze. Über den Inhalt will ich mich jetzt gerade mal nicht allzusehr auslassen, ich glaube zu dem Thema ist schon genug gesagt worden, ich verweise hier einfach mal auf den Kommentar im Blog von Basquiat.
Nun, beim durchklicken ist mir dann aufgefallen, dass es dort ein Wissensspiel gibt (ich kann das leider nicht direkt verlinken, weil im Link irgendwie ne Session-ID drin ist, sorry). Das Spiel selbst ist eher langweilig, wobei der Name Gesinnungstest glaub ich treffender wäre. Ich habe, durch Verleugnung meiner eigenen Meinung alle Fragen richtig beantwortet (aber nein, liebes Justizministerium, ich bewerb mich nicht bei Euch um einen Job).
Interessant ist, dass es sich bei dem Spiel um ein Flash-Spiel handelt. Das ist einmal völlig überflüssig, da es sich um ein simples Quiz mit anklickbaren Antworten handelt, was sich auch problemlos, gänzlich ohne solche Scherze, in HTML realisieren lässt. Zum anderen könnte man natürlich auch fragen, wieso eine aus Steuergeldern finanzierte Bundesbehörde ein proprietäres Format eines Herstellers unterstützt und damit Werbung für diesen macht.
Beim Grübeln ist mir aber dann doch eingefallen, dass es ja außer dem Urheberrecht noch mehr Recht und Gesetz in diesem Land gibt. Ja, und man mag es kaum glauben, aber ab und zu (ganz selten) halte ich das was da drinsteht sogar für halbwegs sinnvoll. Ein solches Regelwerk ist die BITV, die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz".
Sinn der BITV ist es, Regeln festzulegen, wie Internetauftritte gestaltet werden müssen, damit sie von Behinderten (etwa Sehbehinderte mit Lesegeräten) bedient werden können. Jede Menge Infos dazu und zu behindertengerechten Webauftritten gibt's bei Einfach für Alle. §1 der BITV lautet:
Die Verordnung gilt für:
Internetauftritte und -angebote,
Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,
der Behörden der Bundesverwaltung.
Nun, soweit ich informiert bin, ist das Justizministerium eine Behörde der Bundesverwaltung.
Wenn wir dann weiterlesen, finden wir in den Anforderungen diesen interessanten Satz:
Für jedes Nicht-Text-Element ist ein äquivalenter Text bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für: Bilder, graphisch dargestellten Text einschließlich Symbolen, Regionen von Imagemaps, Animationen (z. B. animierte GIFs), Applets und programmierte Objekte, Zeichnungen, die auf der Verwendung von Zeichen und Symbolen des ASCII-Codes basieren (ASCII-Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen verwendet werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons, Töne (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die für sich allein stehen, Tonspuren von Videos und Videos.
Nun, ein Flash-Spiel ist ohne zweifel ein Applet und ein programmiertes Objekt. Als solches hätte es laut der BITV eine alternative Text-Version geben MÜSSEN!
Da kann man ja nur noch sagen
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!
Kopien brauchen Originale heißt das ganze. Über den Inhalt will ich mich jetzt gerade mal nicht allzusehr auslassen, ich glaube zu dem Thema ist schon genug gesagt worden, ich verweise hier einfach mal auf den Kommentar im Blog von Basquiat.
Nun, beim durchklicken ist mir dann aufgefallen, dass es dort ein Wissensspiel gibt (ich kann das leider nicht direkt verlinken, weil im Link irgendwie ne Session-ID drin ist, sorry). Das Spiel selbst ist eher langweilig, wobei der Name Gesinnungstest glaub ich treffender wäre. Ich habe, durch Verleugnung meiner eigenen Meinung alle Fragen richtig beantwortet (aber nein, liebes Justizministerium, ich bewerb mich nicht bei Euch um einen Job).
Interessant ist, dass es sich bei dem Spiel um ein Flash-Spiel handelt. Das ist einmal völlig überflüssig, da es sich um ein simples Quiz mit anklickbaren Antworten handelt, was sich auch problemlos, gänzlich ohne solche Scherze, in HTML realisieren lässt. Zum anderen könnte man natürlich auch fragen, wieso eine aus Steuergeldern finanzierte Bundesbehörde ein proprietäres Format eines Herstellers unterstützt und damit Werbung für diesen macht.
Beim Grübeln ist mir aber dann doch eingefallen, dass es ja außer dem Urheberrecht noch mehr Recht und Gesetz in diesem Land gibt. Ja, und man mag es kaum glauben, aber ab und zu (ganz selten) halte ich das was da drinsteht sogar für halbwegs sinnvoll. Ein solches Regelwerk ist die BITV, die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz".
Sinn der BITV ist es, Regeln festzulegen, wie Internetauftritte gestaltet werden müssen, damit sie von Behinderten (etwa Sehbehinderte mit Lesegeräten) bedient werden können. Jede Menge Infos dazu und zu behindertengerechten Webauftritten gibt's bei Einfach für Alle. §1 der BITV lautet:
Die Verordnung gilt für:
Internetauftritte und -angebote,
Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,
der Behörden der Bundesverwaltung.
Nun, soweit ich informiert bin, ist das Justizministerium eine Behörde der Bundesverwaltung.
Wenn wir dann weiterlesen, finden wir in den Anforderungen diesen interessanten Satz:
Für jedes Nicht-Text-Element ist ein äquivalenter Text bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für: Bilder, graphisch dargestellten Text einschließlich Symbolen, Regionen von Imagemaps, Animationen (z. B. animierte GIFs), Applets und programmierte Objekte, Zeichnungen, die auf der Verwendung von Zeichen und Symbolen des ASCII-Codes basieren (ASCII-Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen verwendet werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons, Töne (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die für sich allein stehen, Tonspuren von Videos und Videos.
Nun, ein Flash-Spiel ist ohne zweifel ein Applet und ein programmiertes Objekt. Als solches hätte es laut der BITV eine alternative Text-Version geben MÜSSEN!
Da kann man ja nur noch sagen
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!
Posted by Hanno Böck
in Copyright, Politics, Webdesign
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21:45
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Friday, October 8. 2004
Was man sich so alles schützen lassen darf...
Wir sind ja schon einiges gewohnt. Der Telekom gehört die Farbe Magenta und der Buchstabe T inklusive aller ähnlich klingenden Buchstaben, der Albert Rene-Verlag hat Anrecht auf die Silbe ix.
Seit heute wissen wir: Auch die Farbe Lila hat mit Milka heute ihren Besitzer gefunden. Und der Adolf-Grimme-Preis darf sich nicht mehr Fernseh-Oscar nennen, obwohl das Adolf-Grimme-Institut das eigentlich auch garnie getan hat. Achja, und nebenbei hat sich auch jemand gefunden, der Sperma patentiert hat.
Darf ich eigentlich überhaupt noch eine Webseite ins Netz stellen? Ich meine, welche Worte, Buchstaben, Farben sind eigentlich noch "besitzerlos"? Darf ich noch aus dem Fenster schauen oder hat das auch schon jemand patentiert? Ich glaub, ich geh morgen mal zum Markenamt und reservier mir das e. Oder rot. Oder gelb. Oder vielleicht doch "und".
Oder vielleicht doch zum Patentamt und ein Patent auf Webseiten mit weißen Hintergrund oder für Software, die auf PCs läuft? Mir fällt sicher noch was ein.
Seit heute wissen wir: Auch die Farbe Lila hat mit Milka heute ihren Besitzer gefunden. Und der Adolf-Grimme-Preis darf sich nicht mehr Fernseh-Oscar nennen, obwohl das Adolf-Grimme-Institut das eigentlich auch garnie getan hat. Achja, und nebenbei hat sich auch jemand gefunden, der Sperma patentiert hat.
Darf ich eigentlich überhaupt noch eine Webseite ins Netz stellen? Ich meine, welche Worte, Buchstaben, Farben sind eigentlich noch "besitzerlos"? Darf ich noch aus dem Fenster schauen oder hat das auch schon jemand patentiert? Ich glaub, ich geh morgen mal zum Markenamt und reservier mir das e. Oder rot. Oder gelb. Oder vielleicht doch "und".
Oder vielleicht doch zum Patentamt und ein Patent auf Webseiten mit weißen Hintergrund oder für Software, die auf PCs läuft? Mir fällt sicher noch was ein.
Thursday, October 7. 2004
Was die IFPI von WIZO lernen könnte...
Während die IFPI (Dachverband der Musikindustrie) gerade wieder ihre Kunden verklagt und sich wundert, warum die dann erst recht nichts mehr bei ihnen kaufen wollen, bringt die Punk-Band WIZO einen USB-Stick mit 5 bisher unveröffentlichten Tracks im MP3-Format (ganz ohne Digital Restriction Management) und einigen Extras wie Videos, Bildern & Gitarrentabs.
Aber die Musikindustrie wird's nie lernen. Sie vergraulen lieber ihre Kunden, statt zu versuchen, sie mit attraktiven Angeboten und kreativen Ideen zurückzugewinnen. Ich jedenfalls werd mir den USB-Stick kaufen. Den Verbrechern von RIAA, IFPI, MPAA und wie sie alle heißen, geb ich keinen Cent mehr.
Das goldene Stück Scheiße geht an Euch...
Aber die Musikindustrie wird's nie lernen. Sie vergraulen lieber ihre Kunden, statt zu versuchen, sie mit attraktiven Angeboten und kreativen Ideen zurückzugewinnen. Ich jedenfalls werd mir den USB-Stick kaufen. Den Verbrechern von RIAA, IFPI, MPAA und wie sie alle heißen, geb ich keinen Cent mehr.
Das goldene Stück Scheiße geht an Euch...
Tuesday, October 5. 2004
New GPG/PGP Key
Yesterday I created a new PGP/GPG-Key for secure communication.
The default gnupg keys are 1024 bit DSA (Data Security Algorithm, based on the discrete logarithm problem). According to studies by famous cryptographs like Dan J. Bernstein or Adi Shamir, keys with 1024 bit for public key encryption based on factorisation or the discrete logarithm problem might be unsecure. Large institutions or companies with several millions available might be able to create special hardware to break such keys.
See http://www.cryptolabs.org/rsa/ for details.
You can get my new key, Key-ID --------, here. It is signed with the old one.
Key no longer used, use BBB51E42.
The default gnupg keys are 1024 bit DSA (Data Security Algorithm, based on the discrete logarithm problem). According to studies by famous cryptographs like Dan J. Bernstein or Adi Shamir, keys with 1024 bit for public key encryption based on factorisation or the discrete logarithm problem might be unsecure. Large institutions or companies with several millions available might be able to create special hardware to break such keys.
See http://www.cryptolabs.org/rsa/ for details.
Key no longer used, use BBB51E42.
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