Kurz zum Hintergrund: Mit Shale Gas (oder Schiefergas) werden Gasvorkommen bezeichnet, die früher als nicht nutzar galten, aber mit neueren Fördermethoden (sogenanntes Hydraulic Fracing) vor allem in den USA abgebaut werden. Es gibt dabei gravierende Umweltprobleme, vor allem die Trinkwasserversorgung ist gefährdet. Wer sich für das Thema näher interessiert, dem empfehle ich
diese Studie der ASPO, weiterhin kann man sich auf den
Webseiten von Umweltinitiativen in den USA schlau machen.
Kürzlich habe ich in einem
Spiegel-Artikel über Shale Gas-Förderung folgendes gelesen:
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen gibt ebenfalls keine Auskunft, über die Chemikalien, die Exxon beim Probe-Fracing verwendet hat.
Da ich sowieso am Recherchieren zu dem Thema war, dachte ich, es wäre eine gute Gelegenheit, mal die Wirksamkeit der Gesetze zur Informationsfreiheit auszutesten. Also habe ich an das Bergbauamt eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt und darum gebeten, mir alle Standorte der Shale Gas-Förderung in Niedersachsen, sowie die dabei in den Boden eingebrachten Chemikalien mitzuteilen. Ich hatte mit ziemlicher Sicherheit damit gerechnet, dass die Anfrage abgelehnt wird und war am überlegen, ob ich das ganze mit Hilfe eines Anwalts zu einem Präzedenzfall machen möchte. Doch zu meiner großen Überraschung erhielt ich circa einen Monat später
eine Antwort und die
gewünschte Liste der Chemikalien.
Für diejenigen, die es nicht wissen: Es gibt in Deutschland, sowie in den meisten Bundesländern, seit einigen Jahren ein Informationsfreiheitsgesetz. Dieses besagt, dass jeder Mensch das Recht haben, beliebige Informationen von Behörden zu erhalten. Es gibt dabei eine Reihe von Ausnahmen, die im deutschen Gesetz leider sehr lange ist. Für Umweltbelange gibt es ein ähnliches Gesetz, das Umweltinformationsgesetz. Die Unterscheidung hat vor allem historische Gründe (das Umweltinformationsgesetz gibt es schon länger), aber es gibt auch ganz praktische Unterschiede. So haben etwa im Informationsfreiheitsgesetz Geschäftsgeheimnisse immer vorrang vor dem Informationsbedürfnis des Anfragenden, im Umweltinformationsgesetz ist hier eine Abwägung vorgesehen.
Leider sind die Möglichkeiten, die das Informationsfreiheitsgesetz bietet, noch viel zu wenig Menschen bekannt. Ich habe die tiefste Überzeugung, dass es für politische Außeinandersetzungen nur förderlich sein kann, wenn möglichst viele Fakten öffentlicht bekannt sind (Baden-Württemberg hat übrigens bislang noch kein Informationsfreiheitsgesetz - den Bezug zu aktuellen politischen Themen herzustellen überlasse ich dem geneigten Leser selbst).
Vor einiger Zeit habe ich auch eine Seminararbeit zum Thema Informationsfreiheitsgesetze geschrieben, die ich bisher nirgends veröffentlicht hatte.